WOHNUNGEN

Auf den selbständigen Baugrundstücken (1301/3-1301/23 Parzellenzahl) können individuelle Gebäude ausgestattet werden, natürlich mit Vorsicht auf die Ordnungsvorschriften. Wir können Ihnen hier natürlich helfen, wenn Sie es benötigen. Wir unternehmen auf das Planen und Ausführen bis "Schlüsselfertigen-Zustand" von individuellen Gebäuden ihrer Ansprüche.

Auf dem Grundstück Parzellenzahl 1301/76 werden 7, insgesamt 40 Wohnungen einbegreifenden Blockgebäuden aufgebaut werden. Teilungen wie folgt: 6 Stück Sechswohnungsgebäude, und ein Stück Vierwohnungsgebäude mit eingebautem Dachraum. Zu den einzelnen Wohnungen gehört kein ausschließlicher Garten, die Wohnungen funktionieren als Gemeinschaftshaus.

Auf dem Grundstück Parzellenzahl 1301/26-31 werden 26 Häuser aufgebaut werden, mit eigenen Türen, das ganze als ein Reihenhaus. Pro Wohnung gibt es hier einen Vor- und Hintergarten mit ausschließlichem Nutzungsrecht, eine Garage. Bei Anspruch können die Garagen zweiplätzig ausgestaltet werden. Die Ausführung von den Wohnungen: Selbständige Wohnungen mit eingebautem Dachraum.